OpenSource-Lizenz der Humboldt-Universität zu Berlin für die Software „eIDClientCore“ Präambel Die Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, im Folgenden als Humboldt-Universität bezeichnet, stellt für die Anwendung im Zusammenhang mit deutschen hoheitlichen Dokumenten, wie beispielsweise den neuen Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, eine clientseitige eID-Basis-Software zum Bereitstellen der sogenannten eID-Funktionalität, d.h. Ermöglichen eines elektronischen Identitätsnachweises, die sich an den Richtlinien des BSI TR-03110, TR-03112, TR-03130 orientiert, bereit, und zwar in dem Entwicklungszustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Bereitstellung befindet. Diese Software, die im Folgenden als eIDClientCore bezeichnet wird, hat die Humboldt-Universität von der Bundesdruckerei GmbH, Oranienstraße 91, 10969 Berlin zur Verwendung in Lehre und Forschung sowie zur Bereitstellung an die Öffentlichkeit („Hosten“) für die allgemeine Prüfung und Verwendung durch jedermann erhalten. 1. Zustandekommen der Lizenz Die Humboldt-Universität räumt mit diesen Nutzungsbedingungen jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht (§ 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG) ein. Sie erklärt daher gegenüber jedermann ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages für die Einräumung von Nutzungsrechten nach der Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung durch die Humboldt-Universität muss dem Nutzer nicht zugehen (§ 151 BGB). Mit anderen Worten erhält der Nutzer die Nutzungsrechte automatisch mit Herunterladen der Software. Die vorgenannte Regelung bedeutet, dass der Nutzer die Nutzungsrechte, die er nach diesen Nutzungsbedingungen erwirbt, nicht etwa an Dritte übertragen kann, sondern jeder Dritte wiederum von der Humboldt-Universität direkt die Rechte erwirbt. 2. Umfang der Nutzungsrechte Die Humboldt-Universität räumt dem Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen unentgeltlich ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, den eIDClientCore nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu nutzen, und zwar beschränkt auf eIDClientCore Software für clientseitige Anwendungen, die einen elektronischen Identitätsnachweis mittels eines deutschen hoheitlichen Dokuments ermöglichen a) Der Nutzer ist berechtigt, den Quelltext des eIDClientCore zu vervielfältigen, zu verbreiten und / oder öffentlich wiederzugeben. b) Darüber hinaus darf der Nutzer den Quelltext des eIDClientCore übersetzen, bearbeiten, arrangieren oder anders umarbeiten und die so gewonnenen Ergebnisse wiederum nach Ziff. 2.a) verwerten. c) Schließlich darf der Nutzer den Text dieser Lizenzbedingungen entsprechend Ziff. 2.a) verwerten. d) Die Nutzungsrechte nach Ziff. 2.a) und b) beziehen sich auch auf den eIDClientCore in seiner Objektcode- oder ausführbaren Form und berechtigen den Nutzer auch, das eIDClientCore mit anderen Computerprogrammen für Anwendungen wie in Ziff. 2 beschrieben zu verbinden, wobei diese Nutzungsbedingungen sich in einem solchen Fall ausschließlich auf den Teil des so geschaffenen neuen Computerprogramms beziehen, der der eIDClientCore ist, soweit die Verbindung nicht zu einer Umarbeitung nach Ziff. 2.b) führt. Im letzteren Fall gelten diese Nutzungsbedingungen für das gesamte so neu geschaffene Computerprogramm. 3. Pflichten des Nutzers Der Nutzer ist verpflichtet, a) bei Vervielfältigung des eIDClientCore nach Ziff. 2.a) an dem Vervielfältigungsstück, mindestens jedoch im entsprechenden Quelltext selbst, den folgenden Urhebervermerk anzubringen oder beizubehalten: „Copyright (C) 2012 Bundesdruckerei GmbH“ sowie eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen beizufügen; im Fall der öffentlichen Wiedergabe müssen diese Nutzungsbedingungen beim Angebot der öffentlichen Wiedergabe ebenfalls wiedergeben werden; b) die Hinweise im Quelltext und an sonstigen Stellen auf die Inhaber der Nutzungsrechte und diese Nutzungsbedingungen nicht zu entfernen und / oder zu verändern; c) für den Fall, dass der Nutzer Umarbeitungen nach Ziff. 2.b) an dem eIDClientCore vornimmt und damit ein eigenes Urheberrecht erwirbt, die so geschaffene Umarbeitung ausschließlich nach den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen Dritten zur Nutzung und / oder Bearbeitung anzubieten; zusätzlich hat der Nutzer derartige Umarbeitungen deutlich im Quelltext kenntlich zu machen, vorzugsweise in der Form „ <Änderungen> “; d) für den Fall, dass der Nutzer den eIDClientCore in Objektcode-Form oder in ausführbarer Form nutzt, gleichzeitig den vollständigen maschinenlesbaren Quelltext des eIDClientCore auf einem Datenträger beizufügen und/oder über das Internet der Öffentlichkeit anzubieten; für den Fall, dass der Nutzer den eIDClientCore nach Ziff. 2 d) nach einem anderen Computerprogramm verbindet, bei einem Angebot desselben deutlich kenntlich zu machen, dass in diesem Gesamtprogramm auch der eIDClientCore enthalten ist und dieser ausschließlich nach den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden darf. 4. Folgen einer Verletzung der vorgenannten Pflichten Sollte der Nutzer gegen einzelne der in Ziff. 3 genannten Pflichten schuldhaft verstoßen, erlöschen die nach diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte automatisch, auch mit Wirkung für die Vergangenheit. 5. Beschränkte Haftung Die Humboldt-Universität haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitendem Lehrpersonal und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. 6. Schlussbestimmungen a) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. b) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. c) Sofern der Nutzer Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Berlin. d) Auf diese Vereinbarung und ihre Auslegung findet ausschließlich deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts Anwendung.